Eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche stößt bei CDU und CSU auf klare Ablehnung. Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) sagte am Donnerstagabend im Bundestag, der umstrittene Paragraf 219a sei „eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben“. Er verhindere, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt werde. Ähnlich äußerte sich auch CDU-Vize-Chefin Julia Klöckner. „Ich bin gegen eine Lockerung. Es geht darum, schwangeren Frauen, die mit sich ringen, zu helfen und das Leben des Ungeborenen zu schützen“, sagte Klöckner der „Rheinischen Post“.
Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sieht sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ öffentlich anbietet oder anpreist.
FDP, Linke und Grüne haben Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die diese Regelung abschaffen oder zumindest abschwächen sollen. Dieses Vorhaben unterstützen auch die Sozialdemokraten. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl betonte, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß.
Zunächst beraten nun die Ausschüsse darüber. Ob die SPD einer Gesetzesänderung schließlich zustimmt, dürfte auch davon abhängen, ob eine große Koalition zustande kommt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag trifft zu dem Thema keine Aussage.
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