Locabiosol/Iberogast

Report Mainz: Gefährliche OTC-Medikamente

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Berlin -

„Allabendlich prasselt Medikamentwerbung auf uns ein“ – so begann der Beitrag des ARD-Magazins „Report Mainz“ über die Gefahren der Selbstmedikation. Die Risiken würden nur mit einem Satz am Ende der TV-Spots erwähnt, doch längst nicht alles, was man ohne Rezept bekomme, sei harmlos, so die Reporter. Als Beispiele genannt werden Locabiosol und Iberogast.

Im Beitrag zu Wort kommt eine junge Frau, die gegen Halsschmerzen Locabiosol (Fusafungin) gekauft hat. Dann kamen die Nebenwirkungen: „Mein Hals war zugeschnürt, ich hatte Atemnot, das war eine Extremsituation.“ Sie sei überzeugt, dass das Medikament bei ihr eine allergische Reaktion ausgelöst habe; nur dank eines Notfallspray habe Schlimmeres verhindert werden können.

Professor Dr. Gerd Glaeske erklärt, dass Fusafungin bei Halsschmerzen nicht nur nicht notwendig sei, sondern auch dazu beitragen könne, dass Resistenzen sich weiterentwickelten.

Die Stada lehnte eine Stellungnahme ab und verwies auf den Zulassungsinhaber Servier. Der französische Konzern räumte ein, entsprechende Nebenwirkungen selbst beobachtet zu haben. Man stehe in engem Kontakt zu den Behörden und habe bereits begonnen, das Präparat aus dem Markt zu nehmen.

Locabiosol sei kein Einzelfall, viele Mittel stünden seit Jahren in der Kritik, heißt es im Beitrag weiter. Dr. Anton Gillessen vom Herz-Jesu-Krankenhaus in Münster erklärt, dass immer häufiger Lebererkrankungen durch rezeptfreie, scheinbar harmlose Medikamente wie Schmerzmittel verursacht würden.

Ein weiteres Beispiel: Schöllkraut. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versuche seit Jahren, für hochdosierte Präparate die Zulassung zu widerrufen und bei geringeren Dosen einen Warnhinweis in den Beipackzettel aufnehmen zu lassen. Doch einige Firmen hätten Widerspruch eingelegt: Bayer etwa wolle bei Iberogast weder Produkt noch Beipackzettel ändern. Die Sicherheit sei durch eigene Daten belegt, die Zulassung entspreche den aktuellen Erkenntnissen, wird der Konzern zitiert.

Für Glaeske steht fest: Die Behörden könnten Auflagen nur sehr schwer durchsetzen, Hersteller hätten viele Möglichkeiten, solche Verfahren immer wieder hinauszuzögern. „Hier steht der Herstellerschutz vor Patientenschutz, und das ist die falsche Reihenfolge.“

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