Liebscher & Bracht: Unzulässige Werbeaussagen Hanna Meiertöns, 06.04.2023 14:54 Uhr
Die Videos von „Liebscher & Bracht“ erfreuen sich großer Beliebtheit in den sozialen Medien, fast 1,9 Millionen Abonnenten zählt der Youtube-Kanal inzwischen. In der Vergangenheit wurden Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht allerdings schon mehrfach wegen unzulässiger Werbeaussagen abgemahnt. Der „Faktencheck-Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale NRW ist erneut erfolgreich gegen das Duo vorgegangen.
Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat sich auf die Fahne geschrieben, „schmerzgeplagte Menschen vor irreführender Werbung zu schützen“. Im März 2022 hatten die Geschäftsführer:innen Bracht und Liebscher-Bracht nach einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung für bestimmte Werbeaussagen für die Nahrungsergänzungsmittel in ihrem Onlineangebot abgegeben.
Es ging darum, dass aufgrund der verwendeten Inhaltsstoffe zum Beispiel allergische Reaktionen ausgelöst werden und die zusätzliche Einnahme von Vitaminen bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen können. Die Einnahme sei also keinesfalls für „Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“ zu empfehlen.
Aussage wieder auf der Homepage
Trotzdem fand sich im Mai 2022 die Aussage nahezu wortgleich wieder auf der Homepage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ Für die Verbraucherschützer entsprach dies einem kerngleichen Verstoß, das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main. Für Liebscher & Bracht wird daher eine Vertragsstrafe in Höhe von 4000 Euro fällig.
„Mit den neuen Werbeaussagen hat das Unternehmen klar gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Schmerzgeplagte Menschen sollten nicht von irreführenden Marketingaussagen zum Kauf überteuerter Produkte verleitet werden, deren Nutzen fragwürdig ist. Deshalb werden wir auch künftig darauf achten, dass sich die Firma an die Unterlassungserklärung hält und weitere Verstöße entschieden verfolgen.“
Wirtschaftsingenieur statt Arzt
Der studierte Wirtschaftsingenieur Roland Liebscher-Bracht darf sich sei der Abmahnung auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen, da er keine medizinische Ausbildung hat. Nicht mehr erlaubt sind auch bestimmte Werbeversprechen für das Produkt „Schmerzfrei-Drücker-Set (Basis)“, da es unzulässigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erwecke: „Hilft dir sofort gegen Schmerzen“ oder „akute Schmerzen sofort herunterfahren ohne Medikamente“, lauteten die Aussagen.