Lebensmittelvergiftungen

Erstmals Ciguatoxin-Vergiftungen dpa, 12.04.2013 14:24 Uhr aktualisiert am 12.04.2013 14:56 Uhr

Berlin - 

Erstmals sind Menschen nach dem Genuss von in Deutschland gekauftem Fisch an Ciguatoxin-Vergiftungen erkrankt. Experten hätten jetzt in 14 Fällen, die bereits Ende 2012 aufgetreten waren, Ciguatoxine nachgewiesen, teilte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin mit.

Ciguatoxine sind Stoffwechselprodukte bestimmter Algen. „Ciguatoxin-Vergiftungen gehören zu den häufigsten Fischvergiftungen weltweit“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Sie waren bisher aber auf bestimmte Regionen der Welt begrenzt. Bedingt durch den weltweiten Handel mit tropischem und subtropischem Fisch müssen wir auch bei uns mit einem vermehrten Auftreten solcher Vergiftungen rechnen.“

Weltweit erkranken jährlich Schätzungen zufolge etwa 50.000 bis 500.000 Menschen an einer solchen Vergiftung. In Deutschland waren den Angaben zufolge solche Erkrankungen namens Ciguatera bislang nur als Urlaubsmitbringsel von Touristen bekannt.

Zu den ersten Symptomen gehören unter anderem Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Empfindungsstörungen – etwa bei der Temperaturwahrnehmung – können sogar monatelang anhalten.

Alle 14 Menschen seien erkrankt, nachdem sie Red-Snapper-Filets von einem indischen Zwischenhändler gegessen hätten, hieß es. Die betroffene Lieferung war damals zurückgerufen worden.

Ciguatoxine geraten über mehrere Schritte in die Nahrungskette des Menschen: Kleine Fische fressen die Algen, die die Stoffwechselprodukte enthalten. Werden diese Fische wiederum von größeren Artgenossen wie dem Red Snapper gefressen, können die Ciguatoxine über den Verzehr der Tiere auch in den Menschen gelangen.

Solche Algen kommen den Angaben zufolge auf Korallenriffen subtropischer und tropischer Meeresgebiete der Karibik, des Indischen Ozeans und des Pazifiks vor. Der einzige Schutz vor einer Ciguatoxin-Vergiftung sei es, keine Fische mehr in der Nähe solcher Korallenriffe zu fangen. Die Herkunft der Fischprodukte müsse lückenlos dokumentiert und rückverfolgbar sein, forderte das BfR.