Das Umweltinstitut München hat das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in den 14 absatzstärksten deutschen Bieren nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher. Diese Einschätzung weist das Umweltinstitut als Verharmlosung zurück.
Der Referent für Agrarpolitik beim Umweltinstitut, Karl Bär, sagt: „Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine für Verbraucherschutz zuständige Bundesbehörde die Gefahren von Glyphosat herunterspielt.“ Wenn ein Stoff mit hoher Wahrscheinlichkeit krebserregend sei, hätten auch geringe Mengen bereits das Potenzial, Schaden anzurichten. Eine sichere tägliche Aufnahmedosis könne dann nicht benannt werden. „Die Behauptung des BfR, man müsse schon 1000 Liter Bier trinken um eine gefährliche Menge Glyphosat aufzunehmen, ist geschickte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der chemischen Industrie“, so Bär.
Das BfR widersprach mit seiner Einschätzung, Glyphosat sei nicht krebserregend, der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstuft.
Das BfR wurde für diese Positionierung von unabhängigen Wissenschaftlern stark kritisiert. So heißt es in einer Erklärung: „Wir haben diese beiden unterschiedlichen Urteile über die krebserregende Wirkung von Glyphosat bei Menschen untersucht und kommen zu dem Ergebnis, dass das Urteil der Arbeitsgruppe der IARC bei weitem glaubwürdiger ist.“ Im Gegensatz dazu sei das Urteil des BfR nicht glaubwürdig, weil sie sich nicht auf Beweise stützt und nicht in einem offenen und transparenten Vorgehen zu Stande gekommen ist.“
Erfreulich seien laut Bär die ersten Reaktionen von Brauereien, die nach der Veröffentlichung ihre eigenen Biere genauer testen lassen und beim Kauf von Rohstoffen in Zukunft noch genauer hinsehen wollen. Das gemeinsame Ziel von Verbraucherschützern und Brauereien sollten saubere, gut und fair produzierte Lebensmittel sein.
Die EU-Kommission plädiert für eine Verlängerung der Zulassung des Unkrautvernichters bis zum Jahr 2031. Über die Verlängerung sollen am 7. oder 8. März Experten aus den 28 EU-Staaten entscheiden. Die Brüsseler Behörde schlägt vor, die sogenannten POE-Tallowamine zu verbieten. Die Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch die Pflanzen und werden von der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa kritisch bewertet. Die EU-Staaten sollen mögliche weitere problematische Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln benennen.
Mitarbeiter der Kommission erinnerten zudem daran, dass es bei den EU-Staaten liegt, über die Zulassung fertiger Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat als Inhaltsstoff zu entscheiden – vorausgesetzt, die Zulassung der Substanz bekommt zuvor auf EU-Ebene grünes Licht.
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