Landtag

Hygiene-Ampel für NRW-Betriebe

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Trotz anhaltender Kritik aus Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, und -einzelhandel führt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine sogenannte „Hygiene-Ampel“ ein. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten beschloss der Landtag heute gegen CDU und FDP ein neues Gesetz zur Lebensmittelkontrolle.

Mit einer dreijährigen Übergangsfrist verpflichtet es Gastronomen und Lebensmittelbetriebe, Kontrollergebnisse plakativ mit den Farben Grün, Gelb, Rot kenntlich zu machen. Das Kontrollbarometer gilt für rund 150.000 Betriebe in NRW - von der Metzgerei über Discounter und Wochenmärkte bis hin zu den großen Lebensmittelkonzernen. Künftig muss die „Hygiene-Ampel“ an den Eingangstüren von Bäckereien, Restaurants, Cafés und Metzgereien ausgehängt werden. Betriebe ohne direkten Kundenkontakt müssen die Kontrollergebnisse im Internet veröffentlichen.

Die Opposition spricht von einem bürokratischen „Gastro-Pranger“, der keine Rückschlüsse darauf zulasse, ob etwa Hygiene oder Aufzeichnungspflichten bemängelt wurden. Minuspunkte gebe es auch schon, wenn ein Kellner seine Dienstkleidung zuhause wasche. Zudem seien die Bewertungskriterien zu vage und führten zu Ungerechtigkeiten. NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel (Grüne) verwies dagegen auf verbesserte Kontrollergebnisse in mehreren europäischen und amerikanischen Staaten mit „Hygiene-Ampel“.

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