Ungeachtet des heftigen Protests vieler Gastwirte hat der bayerische Landtag eines der bundesweit schärfsten Rauchverbote beschlossen. Eine Mehrheit aus allen drei Fraktionen stimmte am Mittwoch im Münchner Maximilianeum für den Gesetzentwurf der CSU. Damit ist vom 1. Januar an das Rauchen nicht nur in Behörden, Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten, sondern auch in Gaststätten und Bierzelten.
Anders als etwa in Baden-Württemberg und Niedersachsen gilt für Raucher in bayerischen Gaststätten künftig ein Totalverbot - Raucherräume sind nicht erlaubt. Damit ist auch auf dem Münchner Oktoberfest im nächsten Jahr erstmals in seiner fast 200-jährigen Geschichte das Rauchen verboten. Lediglich in Biergärten und in den Außenbereichen von Gaststätten darf an der frischen Luft noch geraucht werden. Daran hatte sich der Protest der Wirte entzündet, die Umsatzeinbußen befürchten.
Auch das bayerische Gesetz enthält jedoch einige Ausnahmeregelungen. So dürfen Häftlinge im Gefängnis weiter rauchen, ebenso Schauspieler bei Theater- oder Opernaufführungen. Die Grünen hatten deshalb vergebens eine weitere Verschärfung des Gesetzes verlangt. 140 Abgeordnete hatten im Landtag für das Gesetz gestimmt, 18 Parlamentarier lehnten das Rauchverbot ab, darunter 14 aus den Reihen der CSU. Acht Abgeordnete enthielten sich.
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