Ein bitterer Fehler mit schlimmen Folgen: Die Verwechslung eines Medikamentes kostete einen Patienten in einem niederbayerischen Pflegeheim das Leben. Nun muss eine Pflegerin in Haft – jedoch nicht die, die Arznei vertauscht hat.
Im Prozess um die Verwechslung von Medikamenten in einem niederbayerischen Pflegeheim sind drei Mitarbeiter vor dem Landgericht Landshut wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Eine 61 Jahre alte Pflegerin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, eine 47-Jährige und ein 38-Jähriger erhielten Bewährungsstrafen über ein Jahr und neun Monate beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate. Die höchste Strafe bekam damit nicht die Pflegerin, die die Arznei vertauscht hatte, sondern ihre Chefin.
Den Ermittlungen nach hatte die 47 Jahre alte Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreicht. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Angeschuldigten – die 61-Jährige – und ein weiterer Pfleger hatten demnach von der Verwechslung gewusst, aber auch nichts unternommen.
In einem zum Prozessauftakt vor Gericht verlesenen Brief der Pflegerin, die die Medikamente verwechselt haben soll, an das Landratsamt Dingolfing-Landau gestand sie ihre Schuld ein. Sie berichtete, die ausnahmsweise nicht beschrifteten Tablettenschälchen verwechselt zu haben. Einer Patientin sei aufgefallen, dass sie nicht ihre eigenen Tabletten bekommen hatte. Der Mann habe die falschen Medikamente zu dem Zeitpunkt bereits eingenommen gehabt. Die Pflegerin gab an, sie habe den Vorfall melden wollen, jedoch habe ihre Vorgesetzte sie davon abgehalten. Diese wiederum schilderte in einem verlesenen Ermittlungsprotokoll, sie habe die Kollegin, die erst seit Kurzem in dem Pflegeheim beschäftigt gewesen sei, nicht wieder verlieren wollen. Sie nahm das Urteil sichtlich schockiert zur Kenntnis.
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