Duogynon-Klage endgültig abgewiesen dpa, 10.12.2012 18:47 Uhr
Eine Schmerzensgeldklage wegen des Hormon-Medikaments Duogynon gegen den Pharmakonzern Bayer ist endgültig gescheitert. Das Urteil des Berliner Landgerichts ist jetzt rechtskräftig. Der Kläger, der Lehrer André Sommer, habe die Berufung zurückgenommen, teilte das Kammergericht als nachgeordnete Instanz mit.
Der behinderte Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro verlangt. Nach seiner Meinung wurde er durch das Hormonpräparat, geschädigt, das seiner Mutter 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht worden war. Urintests als Nachweis für eine Schwangerschaft gab es damals noch nicht.
Das Landgericht hatte die Klage Anfang Juli auch im zweiten Anlauf zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Ansprüche seien verjährt. Sommer hatte sich als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen verstanden, die sich ebenfalls als Opfer sehen. Sie führen Missbildungen von Embryos auf das Medikament zurück.
Duogynon war in den 60er Jahren vom Unternehmen Schering auf den Markt gebracht worden, das heute zum Bayer-Konzern gehört. Das Mittel wurde zum einen gegen ausbleibende Monatsblutungen eingesetzt, zum anderen als Test, ob eine Schwangerschaft besteht. Letzteres geschah in Deutschland bis Ende der 70er Jahre.