Landessozialgericht

Pflegeversicherung muss elektrisches Bett zahlen

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Für Pflegebedürftige, die die meiste Zeit ans Bett gefesselt sind, ist ein elektrisches Bett eine Erleichterung. Eigenständiges Aufsetzen wird oft als ein Gewinn von Lebensqualität empfunden. Gleichzeitig entlastet es die Pflegenden. Die private Pflegeversicherung muss daher die Kosten für die Anschaffung eines solchen Pflegebetts übernehmen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Der Fall: Ein über 1,90 Meter großer Mann leidet an Muskeldystrophie und muss über eine Maske beatmet werden. Seine private Pflegeversicherung hatte die Pflegestufe II anerkannt. Die Versicherung war bereit, den Patienten mit einem Standard-Pflegebett zu versorgen. Dies sei für seine Bedürfnisse ausreichend, so die Begründung. Die Übernahme der Kosten für ein elektrisches Pflegebett lehnte sie dagegen ab. Gegen diese Entscheidung zog der Patient vor Gericht.

Das Urteil: Die private Pflegeversicherung müsse das elektrische Pflegebett zahlen, befanden die Richter. Denn es diene vor allem dazu, die Pflege zu erleichtern und die Beschwerden zu lindern. Außerdem ermögliche es dem Mann eine selbstständigere Lebensführung. Das Gericht nannte eine Reihe von Vorteilen des Spezialbetts, die kein anderes, kostengünstigeres Bett aufweise. Darüber hinaus sei die Prophylaxe gegen Wundliegen und gegen Thrombosen nur mit diesem besonderen Pflegebett möglich.

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