Lakritz bekommt neuen Warnhinweis Alexandra Negt, 14.10.2021 09:36 Uhr
Salziges Lakritz, ab und zu auch als Erwachsenenlakritz bezeichnet, bekommt einen neuen Warnhinweis. Ab einer bestimmten Menge Salmiak bildet der erhöhte Verzehr ein Risiko für Nierenkranke.
Pflicht wird der Hinweis ab einem Salmiak-Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm. Grundlage für die neue Regelung bildet eine neue Verordnung. Dieser hatte der Bundesrat in der vergangenen Woche zugestimmt. Sie schreibt vor, dass Lakritzsorten mit hohem Salmiak-Gehalt künftig einen Warnhinweis aufweisen müssen. Dieser soll auf mögliche Gesundheitsrisiken – vor allem für Nierenkranke – hinweisen.
Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz
Die Hinweise sollen sich je nach Salmiakgehalt unterscheiden. Bei erhöhten Gehalten soll der Hinweis „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ ausreichen. Bei stark erhöhten Gehalten müssen die Hersteller explizit auf mögliche Risiken hinweisen. Hier sollen Sätze wie „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“ die Verbraucher:innen warnen.
Bei Salmiak handelt es sich um Ammoniumchlorid. Das Salz findet in der Medizin als Expektorans und als Ansäuerungsmittel für Urin im Rahmen von Harnwegsproblemen Anwendung. Durch die Herabsetzung des pH-Wertes kann die Steinlöslichkeit verbessert werden. Dauerhaft in erhöhten Mengen eingenommen führt Salmiak zu gesundheitlichen Problemen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert darüber, dass Ammoniumchlorid zur metabolischen Azidose und zur Beeinträchtigung des normalen Ionenhaushalts führen kann. Symptome dieser unerwünschten Ereignisse sind Übelkeit, Erbrechen und verschiedene neurologische Störungen.
In einer früheren Stellungnahme informierte das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz darüber, dass bei einer täglichen Aufnahme von 100 bis 150 mg Ammoniumchlorid pro kg Körpergewicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist.