Noch immer ist der Verkauf von Lachgas hierzulande nicht verboten. Die freie Zugänglichkeit treibt den Konsum der Modedroge momentan rasant nach oben. Weniger bekannt sind jedoch die dramatischen Folgen: Konsument:innen können laut Ärzten schlimmstenfalls eine Querschnittslähmung erleiden. Zugrunde kann eine Inaktivierung des Vitamins B12 liegen. Nun schlägt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats vor, so schnell wie möglich Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu ergreifen.
Lachgas ist ein farbloses Gas, welches in der Zahnheilkunde aufgrund seiner analgetischen und schwach anästhetischen Wirkung häufig verwendet wird. Weil es unter Anwendung von hohen Dosen zu Euphorie und Halluzinationen kommt, wird das Gas seit längerem missbräuchlich in der Drogenszene verwendet. Die Gaskartuschen werden meist per Ballon inhaliert.
Der Verkauf ist hierzulande noch immer nicht verboten. Dies könnte sich demnächst ändern. Denn: Dafür hat sich der Bundesrat heute ausgesprochen. Die Länderkammer fordert auf Initiative Niedersachsens die Bundesregierung dazu auf, ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren auf den Weg zu bringen. Konkret hieß es:
„Die Bundesregierung wird gebeten, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird.
In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit mit der Aufnahme von Distickstoffmonoxid in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes dieses Ziel erreicht werden kann.
Den Antrag dazu hat Niedersachsens Jugend- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi im Rahmen der Debatte um die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ eingebracht. Er sagte: „Der zunehmende Konsum von Lachgas wird schon seit Jahren beobachtet und der Trend hält an.“ Und weiter: „Vor den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für unsere Bevölkerung müssen wir insbesondere unsere Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden schützen.
Denn die Folgen des Konsums können fatal sein – schlimmstenfalls enden sie in einer irreversiblen Querschnittslähmung. Dabei warnen bereits auch Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) nachdrücklich vor einer gravierenden Fehleinschätzung.
Wird das Gas über einen längeren Zeitraum inhaliert, kommt es zu einer Inaktivierung des Vitamin B12. Dies führt wiederum zu einer sogenannten Demyelinisierung oder Entmarkung der Nervenbahnen. Will heißen: Die Isolation der Nerven löst sich auf und kann so bis zu einer Querschnittslähmung führen. Eine Akuttherapie mit hochdosiertem Vitamin B12 per Injektion in den Muskel muss so schnell wie möglich folgen. Im schlimmsten Fall sind die Schädigungen allerdings nicht mehr rückgängig zu machen.
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