„Nicht ohne ärztliche Befundung“

Laborärzte: Cholesterin-Test gehört nicht in Apotheke

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Berlin -

Der Markt von sogenannten Point-of-care-Testungen (POCT) hat sich zuletzt fast explosionsartig entwickelt. So bieten viele Apotheken beispielsweise Schnelltests zur Bestimmung des Blutzuckers sowie die Messung des Cholesterinwertes an. Obwohl der Weltapothekerverband fordert, dass solche Tests in der Apotheke in die von den Krankenkassen finanzierte Gesundheitsversorgung integriert werden, hält die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) dagegen: Der Cholesterinwert etwa lasse sich mittels POCT nur schlecht messen.

Etliche Apotheken bieten eine breite Palette an möglichen POCT an. Sie reicht von Covid-19-Tests und der Ermittlung von Blutzuckerwerten bis zum Screening auf Krankheiten wie HIV oder regelmäßigen Cholesterinwertbestimmungen. Dabei erhalten Patient:innen die Ergebnisse direkt und können anschließend entsprechenden beraten werden.

Nun macht die DGKL jedoch darauf aufmerksam, dass die Bestimmung von Cholesterin-Werten in ein Labor gehört: „Die Cholesterin-Messung in Apotheken ist aufgrund fehlender Qualitätssicherung – siehe auch die Labor-Richtlinie der Bundesärztekammer – nicht zu empfehlen, sie liefern im direkten Vergleich zu einem Medizinischen Labor keine verlässlichen Werte“, so DGKL-Sektionsleiter Dr. Peter Luppa.

„To-go“ nicht durchdacht

Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Präventionsdiagnostik in der Apotheke als sogenannten „To-go“-Service anzubieten, sei aus wissenschaftlich-fachlicher Sicht nicht durchdacht, so Luppa.

Bewährt hätten sich POCT bei:

  • dem kontinuierlichen Metabolit-Monitoring (in der Regel Glucose)
  • der Überwachung der Marcumar-Therapie durch Messung der INR (International Normalized Ratio)
  • Nukleinsäure-basierenden Nachweisen von Infektionserregern

Die fehlende analytische Genauigkeit bei der Messung von Cholesterin-Werten könne zu Fehlinterpretationen bei Patient:innen mit atherosklerotischem Risikoprofil führen, so Luppa. „Deswegen gibt es für Cholesterin auch keine Homecare-Selbsttestung und auch in der ambulanten Versorgung bei Hausärzten wird der Cholesterinwert nur selten bestimmt“, so der Experte.

Mangelhafte Befunde ausschließen

Auch DGKL-Präsident Dr. Harald Renz ist überzeugt, dass POCT nicht unbedingt in die Apotheken gehört: „Nicht ohne Grund sind Laboruntersuchungen ärztliche Leistungen und brauchen eine ärztliche Befundung. Die POCT-Diagnostik vermehrt in die Apotheken zu verlagern, ist weder für die Apotheker und Apothekerinnen noch für die Patienten eine sinnstiftende Idee.“

Mangelhafte beziehungsweise fälschliche Befunde sollten da, wo es möglich sei, ausgeschlossen werden: „Der Patient hat ein Anrecht darauf, ärztlicherseits genauestens erklärt zu bekommen, was seine Laborwerte bedeuten“, so Renz.

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