Kunstfehler

Tod nach Mandel-OP: Ärzte verklagt

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Im Prozess um einem möglicherweise tödlichen Kunstfehler bei einer Mandeloperation hat die Ehefrau des verstorbenen Patienten am Montag einen Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt. Ärzte und Klinik hatten zugestimmt, der Witwe 30.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Ihr Ehemann, ein ehemaliger Karnevalsprinz, war im Juni 2014 nach einer Mandeloperation gestorben. Der 48-Jährige war nach der Entfernung der Mandeln zunächst entlassen worden. Eine Woche später war es jedoch zu Nachblutungen gekommen, die einen erneuten Eingriff nötig machten. Dabei war es nicht gelungen, den Mann zu beatmen.

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