Krankenversicherung

Kündigung bei Abrechnungsbetrug dpa, 28.06.2011 14:50 Uhr

Celle - 

Private Krankenversicherungen dürfen bei Abrechnungsbetrug den Versicherungsvertrag fristlos kündigen. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden. Zwar habe der Gesetzgeber wegen der Altersrückstellungen ein solches Kündigungsrecht der Versicherung prinzipiell ausgeschlossen. Dies gelte jedoch nicht für die Fälle schwerwiegender Vertragsverstöße.

Das Gericht wies damit die Klage eines pensionierten Polizeibeamten ab. Der Kläger hatte Abrechnungen über Medikamente für rund 3800 Euro eingereicht, obwohl er die Arzneimittel nie bezogen hatte. Daraufhin kündigte die Krankenversicherung den Vertrag fristlos.

Das OLG sah das als gerechtfertigt an. Eine Kündigung komme nicht ohne weiteres bei Bagatellverstößen, wie Beitragsrückständen, infrage. Es sei jedoch nicht gerechtfertigt, die Versicherung auch bei erheblichen Pflichtverletzungen eines Kunden quasi schutzlos zu lassen.