Bestechlichkeit

Ermittlungen gegen Vivantes-Manager

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Berlin -

Gegen einen Manager des Klinikkonzern Vivantes wird wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass der inzwischen suspendierte Finanzgeschäftsführer in einem manipulierten Verfahren einen Winterdienst-Auftrag an eine bestimmte Firma vergeben habe, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft.

Dafür soll er 20.000 Euro bekommen haben. Es werde auch geprüft, ob es zu weiteren Vorfällen gekommen sei. Der Auftrag umfasste laut einem Bericht der Tageszeitung B.Z. einen Wert von 50.000 Euro. Laut Staatsanwaltschaft wurden Räume der Vivantes-Zentrale in Reinickendorf sowie die Privatwohnung des Managers durchsucht.

Vivantes hatte am Donnerstag mitgeteilt, der Verdächtige sei mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Das Unternehmen schloss bisher aus, dass weitere Mitarbeiter verwickelt sein könnten. Aufsichtsrat und Geschäftsführung seien über die Vorgänge informiert und würden mit den Ermittlern zusammenarbeiten, hieß es. Der Manager war nach Angaben des Klinikums vor knapp zwei Jahren eingestellt worden.

Vivantes ist der größte deutsche kommunale Krankenhauskonzern und beschäftigt rund 13.000 Mitarbeiter. Auch gegen den ehemaligen Vivantes-Geschäftsführer Joachim Bovelet ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um den Verdacht der Untreue. Zwischen den beiden Verfahren besteht laut Staatsanwaltschaft aber kein Zusammenhang.

Bovelets Anwalt hatte für seinen Mandanten mit Nachdruck den Verdacht zurückgewiesen, dieser habe sich während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von Vivantes der Untreue strafbar gemacht. Derartige Verdächtigungen entbehrten jeder Grundlage. Bovelet sei davon überzeugt, den Vorwurf gegenüber den zuständigen Stellen widerlegen zu können, wenn er denn ihm gegenüber einmal konkretisiert würde. Das sei bislang nicht geschehen, hieß es in der Mitteilung des Anwalts.

Nachtrag: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Bovelet mangels Tatverdachts eingestellt. Wir halten den berichteten Verdacht gegen ihn nicht aufrecht. Berlin, 15. Mai 2018

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