Vertretungsapotheker gibt Approbation zurück Carolin Bauer, 10.02.2014 14:09 Uhr
Entwarnung in Baden-Württemberg: Nachdem sich der Landesapothekerverband eingeschaltet hatte, will der Vertretungsapotheker, der mehrere Apotheker bestohlen haben soll, jetzt seine Approbation zurückgeben. Dem angeblich spielsüchtigen Pharmazeuten wurde die eigene Lage offenbar zu heiß. Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist aber noch keine Verzichtserklärung eingegangen.
Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC will der Apotheker seine Approbation „aus persönlichen Gründen“ zurückgegeben. Der Brief an das Regierungspräsidium Stuttgart wurde am vergangenen Freitag von ihm unterzeichnet.
Bei der Behörde wartet man noch auf die Verzichtserklärung: „Wir haben bislang nur davon gehört, dass der Apotheker seine Approbation abgeben will“, sagt eine Sprecherin. Sobald das Schreiben ankomme, werde es zunächst auf formale Fehler geprüft. „Die Erklärung darf beispielsweise nicht an Bedingungen geknüpft sein.“
Ist das Schreiben korrekt verfasst, erhält der Mann eine Eingangsbestätigung und darf sich dann nicht mehr Apotheker nennen. „Außerdem wird er informiert, dass er nicht mehr in Apotheken arbeiten darf“, so die Sprecherin. Auch die Kammer werde informiert.
2009 hatte der Apotheker aus Frankreich eine Approbation in Deutschland erhalten. Seitdem war er in zahlreichen Apotheken angestellt und hat angeblich immer wieder Geld gestohlen. Im vergangenen Herbst wurde er vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen Urkundenfälschung, Diebstahls und Untreue. Außerdem sind verschiedene Staatsanwaltschaften informiert.In Frankreich war er zuvor bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Dem Regierungspräsidium zufolge konnte sich in seinem polizeilichen Führungszeugnis dazu allerdings kein Eintrag finden. Außerdem kann die Behörde laut eigenen Angaben nicht tätig werden, solange kein schriftliches Urteil vorliegt.
Anfang vergangener Woche soll der Pharmazeut noch in einer Apotheke gearbeitet haben. Dem Apothekenleiter zufolge ist er mittlerweile verschwunden; es fehlten knapp 1000 Euro. Die Behördensprecherin rät Apotheken, sich bei Bewerbungen generell die Original-Urkunde zeigen zu lassen.