Wegen Verjährung

Krebswundermittel: BGH streicht zwei Fälle Patrick Hollstein, 12.08.2024 14:59 Uhr

Der BGH hat im Streit um den Verkauft angeblicher Krebswundermittel zwei Fälle wegen Verjährung gestrichen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nach dem Verkauf eines völlig wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hatte das Landgericht Ingolstadt eine Heilpraktikerin und den Anbieter des Mittels zu Gefängnisstrafen verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei der insgesamt 14 Fälle gestrichen – weil sie verjährt waren.

Das Duo hatte schwerkranken Patienten ein angebliches Wundermittel gegen Krebs verkauft; bis zu 6000 Euro wurden für das Mittel gezahlt. Opfer des Schwindels waren Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils sind die Betroffenen mittlerweile gestorben. Einige der geprellten Kunden bekamen auch ihr Geld von den Angeklagten zurück, wenn sie den Betrug erkannt und mit entsprechenden Schritten gegen das beschuldigte Duo gedroht hatten.

Verurteilung wegen Titelmissbrauchs

Die Heilpraktikerin, die einen falschen Professorentitel trug, wurde wegen Betrugs und weiterer Straftaten zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, ihr Kompagnon zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten. Zudem ordnete das Gericht an, bei den Angeklagten fünfstellige Eurobeträge einzuziehen, um den Gewinn aus dem Verkauf des angeblichen Wundermittels abzuschöpfen.

Zwei Fälle waren aber laut BGH bereits verjährt; hier liegt die Frist bei drei Jahren. Zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils waren aber bereits mehr als sechs Jahre vergangen. Daher muss nun zumindest im Falle des Mannes das Strafmaß neu festgesetzt werden: Zwar geht der BGH im Falle des Mannes nicht von einer deutlichen Kürzung aus; aber die Anrechnung von anderen Taten, die der Auslieferung aus Zypern zugrunde lagen, war demnach nicht rechtens. Bei der Heilpraktikerin ändert sich das Strafmaß nicht.

Verfahren lief zwei Jahre

Das Verfahren lief zwei Jahre lang, 64 Verhandlungstage waren nötig. Es mussten immer wieder neue Termine geplant werden, ursprünglich sollte schon im Februar 2022 das Urteil gesprochen werden. Der Richter warf der Verteidigung vor, dass sie durch unnötige Anträge das Verfahren verzögert habe. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt, die Staatsanwaltschaft noch längere Haftstrafen. Der Fall des Krebs-Mittels wurde zuvor durch Berichte von „Stern TV“ auf RTL bekannt.