Acrylamid

Krebsgefahr: EU-Verordnung für Pommes & Co dpa, 11.04.2018 09:14 Uhr

Die neuen EU-Vorgaben sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden. Foto: Petra Borg
Brüssel - 

Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen von diesem Mittwoch an neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten.

Die Vorgaben sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen. Zudem müssen Produkte künftig bereits so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann.

Acrylamid bildet sich unter hohen Temperaturen beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln aus der Aminosäure Asparagin und aus Zuckern. Betroffen sind vor allem Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie Kaffee.

Die neuen Regeln wurden im vergangenen Jahr beschlossen, weil angemahnte freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nicht den erhofften Erfolg gebracht hatten. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht.