Weil sie heimtückisch versucht hat, ihren Lebensgefährten mit Blutverdünnungsmitteln umzubringen, ist eine Krankenschwester zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Es handele sich um versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, entschied die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts am Dienstag nach einem mehrwöchigen Prozess. Die 58-Jährige, die in Untersuchungshaft sitzt und mit Handschellen im Gerichtssaal vorgeführt wurde, kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen.
Die Frau habe den Tod ihres ohnehin schwerkranken Lebensgefährten „billigend in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. Die Frau rührte demnach ihrem Lebensgefährten die Medikamente heimlich ins Essen oder in Getränke. Am Ende sei die Blutgerinnung nahezu aufgehoben gewesen, der Mann hätte letztlich an inneren Verletzungen verbluten können. Im September vergangenen Jahres ging er zum Arzt – und wurde danach in akuter Lebensgefahr in einem Krankenhaus gerettet. Eine versuchte Vergiftung sei eine „klassische Situation“ für eine Heimtücke, sagte der Richter.
Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für acht Jahre Freiheitsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung räumte nur den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ein und sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aus. Das Gericht hielt der Frau zu Gute, ihre Tat zumindest zum Teil eingestanden zu haben. Auch sei sie nicht vorbestraft. Sie habe sich im vergangenen Jahr in einer schweren Beziehungskrise befunden und sei verzweifelt und erschöpft gewesen.
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