Versicherung

Krankenkasse: Rentner können Zuschuss beantragen

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Rentner, die freiwillig krankenversichert sind, können einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen. Der Zuschuss wird am besten gleich zusammen mit der Rente beantragt, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – in Höhe von 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen. Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung sind von Rentnern allein zu tragen.

Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Er wird jedoch maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Auch für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung den Beitragsanteil in Höhe von 7,3 Prozent. Das erfolgt aber automatisch, ein Antrag ist hierfür nicht nötig.

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