Krankenhaus

Hochstapler: Strafe auch für Klinikchef

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Gegen den ärztlichen Direktor einer privaten Schönheitsklinik in Lindau am Bodensee ist ein Strafbefehl erlassen worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft im bayrischen Kempten mit. Die Gesamtgeldstrafe hat demnach eine Höhe von 200 Tagessätzen. Das Amtsgericht Lindau sei bei seiner Entscheidung von vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen ausgegangen. Die Tagessatzhöhe bewege sich im unteren vierstelligen Bereich, hieß es. Damit beträgt die Geldstrafe mindestens 200.000 Euro. Der auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangene Strafbefehl sei bereits rechtskräftig.

Der ärztliche Direktor habe von Januar 2009 bis April 2009 einem Chirurgen in acht Fällen plastische, ästhetische oder rekonstruktive Operationen ermöglicht, obwohl er gewusst habe, dass dem Mediziner in diesem Zeitraum wegen eines Steuerdeliktes die Approbation gefehlt habe. Der ärztliche Direktor habe dies ermöglicht, obwohl die Patienten bei Kenntnis der fehlenden Approbation keine Zustimmung zum medizinischen Eingriff gegeben hätten.

„Jeder – auch kunstgerechte – ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten, welcher nicht von einer Einwilligung des Patienten gedeckt ist, stellt sich als vorsätzliche Körperverletzung dar“, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Anhaltspunkte für ärztliche Kunstfehler oder Urkundendelikte hätten sich aber nicht ergeben. Gegen den Chirurgen habe das Amtsgericht Lindau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen ebenfalls einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen erlassen.

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