Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Personal für die „Pflege am Bett“ einzustellen. „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen“, so der Minister. „Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.“
Nach der neuen Regelung, die das Kabinett an diesem Mittwoch verabschieden will, werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, etwa auf Intensivstationen oder im Nachtdienst.
Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Zudem können krankenhaus-individuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.
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