Kontrazeptiva

Auch behinderte Frauen müssen Pille zahlen

, Uhr

Sind gesetzlich krankenversicherte Frauen mit Behinderung älter als 20 Jahre, haben sie keinen Anspruch mehr auf ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Die gesetzlich festgelegte Altersgrenze für die Versorgung mit Verhütungsmitteln gelte für behinderte wie nichtbehinderte Frauen gleichermaßen.

In dem Fall hatte eine Krankenkasse von einem Verein Arzneimittelkosten zurückgefordert. Der Verein ist als stationäre Behindertenhilfe anerkannt. Die Kasse war der Ansicht, dass er zu Unrecht geistig behinderten Patientinnen, die älter als 20 waren, die Empfängnisverhütung verordnet hatte.

Der Verein begründete die Verordnung damit, dass die Betroffenen knapp bei Kasse seien und nicht begreifen würden, dass sie als Schwangere gesund leben müssten. Außerdem könnte das ungeborene Kind Schaden nehmen, weil die Frauen zahlreiche Medikamente einnehmen müssten. Das Gericht gab der Kasse recht. Der Gesetzgeber habe die Altersgrenze eindeutig formuliert, sie gelte daher auch für Behinderte.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte