Sterbehilfe

BfArM muss nicht bei Suizid helfen

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Ein älteres Ehepaar hat nach einer Gerichtsentscheidung kein Anrecht auf eine tödliche Medikamentendosis, um seinem Leben ein Ende zu machen. Die beiden 78 und 71 Jahre alten Kläger aus Gießen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital beantragt, wie das Kölner Verwaltungsgericht mitteilte. Das Institut lehnte dies ab, wogegen beide klagten.

Sie argumentierten, dass sie sich nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, aus dem Leben zu scheiden. Zwar seien sie nicht ernsthaft krank, spürten aber ein Nachlassen ihrer Kräfte und wollten sich und ihren Angehörigen einen jahrelangen Verfall und möglicherweise qualvollen Tod ersparen. Ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Mittel ihrer Wahl folge aus der Menschenwürde und den Menschenrechten.

Das Verwaltungsgericht erklärte, weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Substanz. Durch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vergangenen Monat durch den Bundestag sah sich das Gericht darin zusätzlich bestätigt.

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