Aufatmen bei Apothekeninhaber Dr. Till Fuxius: Nachdem die Kölner Staatsanwaltschaft heute ihre Ermittlungsergebnisse vorstellte, hoben das NRW-Gesundheitsministerium, die Bezirksregierung und die Stadt Köln umgehend das Betriebsverbot auf. Die Wiedereröffnung der Apotheken gelte jedoch mit Einschränkungen.
Die Betriebserlaubnis wurde aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse erteilt, gaben die Behörden bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, dass die Verunreinigung des Glukosegemischs wahrscheinlich auf ein Versehen zurückzuführen sei. Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tat gäbe es derzeit keine, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit. „Es sind auch keine Hinweise dafür ersichtlich, dass verunreinigte Glukose in anderen Apotheken des Apothekeninhabers verkauft worden wären“, so Bremer weiter.
Durch die neue Sachlage sei eine Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich, hieß es von Gesundheitsamt, Bezirksregierung und Stadt in einer gemeinsam Pressemitteilung. Eine Gefährdung durch in den Apotheken ausgegebene Medikamente könne ausgeschlossen werden. Die Betriebserlaubnis gilt jedoch mit einer Einschränkung: Fuxius bleibt es weiter untersagt, in seinen Apotheken selbst Medikamente herzustellen und diese dann zu verkaufen.
Diese Einschränkung gilt, bis der Apotheker in seinen Betrieben Maßnahmen umsetzt, die derartige Verunreinigungen von Arzneimitteln künftig sicher ausschließen. Die Behörden gingen dabei nicht näher darauf ein, welche Maßnahmen damit gemeint sind. Mit der Aufhebung des Betriebsverbots kamen das Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zuvor. Hier hatte Fuxius per Einstwilliger Verfügung gegen die Schließung seiner drei Apotheken geklagt.
Vorausgegangen waren zahlreiche Diskussionen, wie nach den Todesfällen mit den betroffenen Betrieben zu verfahren sei. Das Kölner Gesundheitsamt ließ die drei Apotheken zunächst geöffnet, untersagte Fuxius aber den Vertrieb selbst hergestellter Medikamente. Einige Tage später revidierte das NRW-Gesundheitszentrum die Entscheidung und ordnete die sofortige Schließung der Heilig-Geist-Apotheke sowie der Apotheke am Bilderstöckchen und der Contzen-Apotheke an. Da Versorgungsengpässe drohten, durfte Fuxius mit seinen Apotheken zumindest Pflegeheime weiter beliefern.
Der Apothekeninhaber warf den Behörden „Existenzvernichtung“ vor und klagte gegen die Entscheidung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hingegen verteidigte die Maßnahme. Dies begründete er damit, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung über allem stehe. Er habe jeden Tag geprüft, ob es eine neue Sachlage gibt und Vorsatz ausgeschlossen werde könne.
Vor vier Wochen starben eine junge Frau und ihr ungeborenes Kind, nachdem sie eine Glukosemischung aus der Heilig-Geist-Apotheke einnahmen. Als Todesursache wurde eine Verunreinigung des Gemischs mit Lidocainhydrochlorids ausgemacht. Der Giftstoff wurde vermutlich infolge einer Verwechslung dem Glukosepräparat beigefügt. Die beschuldigten Apothekenmitarbeiter machten zwar umfangreiche Angaben zu den Arbeitsabläufen, stritten die Tat an sich aber ab.
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