Köln

Abrechnungsbetrug: Arzt freigesprochen

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Ein Arzt aus Köln ist vom Vorwurf des Betrugs an seinen Patienten mit zu hohen Rechnungen freigesprochen worden. Ein Täuschungsvorsatz sei nicht nachweisbar, urteilte das Kölner Landgericht (LG). Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.

Dem 66-Jährigen war von den Ermittlern vorgeworfen worden, Untersuchungen einer Laborgemeinschaft zu Unrecht als eigene Leistung deklariert und dafür Geld kassiert zu haben, das ihm nicht zustand. Sein persönlicher Einsatz bei den Untersuchungen habe von 2004 bis 2011 nicht ausgereicht, um sie wie geschehen abzurechnen. Den Patienten habe er daher zu Unrecht rund 600.000 Euro in Rechnung gestellt.

Der Mediziner hatte sich von Anfang an gegen die Vorwürfe gewehrt. Er habe stets gedacht, korrekt gehandelt zu haben. Die Blutproben seien an das Labor geschickt worden und die Daten – zum Beispiel Schilddrüsenwerte – von ihm selbst an einem Computer kontrolliert worden. Allerdings nachdem die Proben durch die Maschinen gelaufen waren. Erst 2011 habe die Laborleitung dann entschieden, dass die Ärzte auch während der Maschinenprozedur anwesend sein müssten. Daran habe er sich dann auch gehalten.

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