Gesetzeslücke

Kippenschmuggel mit Kindern

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Suchtexperten haben auf eine Lücke im EU-Recht aufmerksam gemacht, die Kindern die Einfuhr großer Mengen an Zigaretten aus Polen erlaubt. Dafür gebe es keine Altersbegrenzungen, solange der Tabak für den Eigenbedarf sei, berichtete die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung in Mecklenburg-Vorpommern. „Damit kann jedes Kind, das behauptet selbst zu rauchen und deren Eltern diese Tatsache bestätigen, tatsächlich 800 Zigaretten einführen.“

Einkaufstouristen können ab 2009 aus Polen bis zu 800 Zigaretten zollfrei einführen. Die seit dem EU-Beitritt geltende Sonderregelung, dass nur 200 Zigaretten abgabenfrei pro Person mitgebracht werden dürfen, tritt am 31. Dezember außer Kraft, wie das Hauptzollamt Stralsund mitgeteilt hatte. Es sei festgelegt worden, dass „eine Person, die Zigaretten verbringen will, mindestens bedingt geschäftsfähig, also mindestens sieben Jahre alt nach BGB sein muss“.

Die Suchtexperten befürchten, „dass nikotinabhängige Eltern ihre Kinder schon zum Lügen verführen, um ihrer eigenen Sucht preiswerter frönen zu können“. Deshalb müsse die Gesetzeslücke schnellstens geschlossen werden.

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