Überall in Deutschland suchen Eltern händeringend einen passenden Kitaplatz für ihr Kleinkind. Was tun, wenn die richtige Krippe sündhaft teuer ist? In München muss jetzt wohl die Stadt eine klagende Zahnarztfamilie finanziell unterstützen.
Eine junge Zahnärztin zieht mit Mann und Kind von Köln nach München und sucht nach einer Betreuungsmöglichkeit für den kleinen Sohn. Weil sie keinen passenden Platz in einer städtischen Einrichtung findet, wird das Kind in einer privaten Krippe angemeldet, einer modernen Luxus-Kita. Schließlich werden die Kinder dort nicht nur zweisprachig (deutsch und englisch) erzogen, es gibt auch Kinder-Yoga und Tanzkurse – für 1380 Euro im Monat. Zum Vergleich: Ein städtischer Platz kostet im Höchstfall um die 400 Euro.
Doch die Familie pocht auf das Recht des kleinen Kindes auf einen Betreuungsplatz und fordert die Stadt auf, die Differenz von fast 1000 Euro im Monat zwischen kommunaler Krippe und Luxus-Kita zu zahlen. Und nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat sie auch völlig Recht damit.
Schließlich sei die Stadt „nicht in die Puschen gekommen“, sagt der Vorsitzende Richter Karl-Georg Mayer am Donnerstag in einer Zweigstelle des Gerichtshofes in Ansbach. Am 1. April 2014 habe die Familie einen Betreuungsplatz für das Kind haben wollen, zum 1. April sei aber keiner angeboten worden. Pech für die Stadt. „Da hätten sie bereits einen Platz reservieren müssen; am 1. April hätte der stehen müssen“, sagt Mayer. Zwar soll das Urteil den Prozessparteien erst in der kommenden Woche zugestellt werden. Der Richter lässt aber keinen Zweifel daran, wie es ausfallen wird.
Aus seiner Sicht ändert es auch nichts, dass die Stadt der Familie Plätze bei sechs verschiedenen Tagesmüttern anbot. Er sieht den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz dadurch nicht erfüllt, weil die entweder zu kurze Betreuungszeiten angeboten hätten – oder mit einer Entfernung von knapp unter 30 Minuten mit der U-Bahn zu weit weg gewesen seien.
30 Minuten galten nach bisheriger Rechtsprechung eigentlich gemeinhin als gerade noch zumutbar, doch Mayer sieht das anders. Man müsse sich auch einmal in eine Mutter hineinversetzen, die morgens eine Stunde brauche, um ihr Kind in die Kita zu bringen und abends eine Stunde, um es wieder abzuholen. „Da muss man sich emotional einfühlen.“
Das Urteil stärkt die Rechte der Familie im Kampf um begehrte Kita-Plätze – sorgt aber vor allem dafür, dass der Stadt München und womöglich auch anderen Kommunen und Bayern und ganz Deutschland angst und bange werden könnte. Zwar geht es im vorliegenden Fall nur um ein paar Tausend Euro, doch nicht nur der Verwaltungsgerichtshof spricht von einem „Musterverfahren“. Allein dort sind derzeit fünf weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig.
Bis zu 18 Millionen Euro könnte es die Stadt im allerschlimmsten Fall kosten, wenn Eltern, denen es in München ähnlich geht, dem Beispiel der Zahnärztin folgen, hat Stadtdirektorin Susanne Herrmann vom zuständigen Referat für Bildung und Sport ausgerechnet. Sie findet das Urteil mehr als bedenklich, weil es teure Krippen begünstige – und Eltern völlig unabhängig von ihrem Einkommen. Obwohl die klagende Zahnarzt-Familie schließlich einen Platz in einem städtischen Kindergarten angeboten bekommen habe, habe sie sich doch wieder für einen privaten entschieden, sagt Herrmann. Ganz freiwillig - und ohne Aussicht auf weitere städtische Beihilfe.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist nicht die letzte Instanz, die sich mit dem Fall befassen wird. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, die Stadt München hat schon angekündigt, den Weg gehen zu wollen.
Ein Weg, den Familien in ganz Deutschland interessiert verfolgen dürften. Just am Donnerstag meldete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden einen Rekord bei Krippenkindern. Noch nie sind so viele Kleinkinder in eine Kita gegangen wie derzeit: im März waren es deutschlandweit 721.000 Mädchen und Jungen. Allerdings fehlen nach einer Schätzung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) rund 165.000 Betreuungsplätze.
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