Behandlungsfehler

Kinderarzt soll zahlen

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Im Prozess um den Behandlungsfehler eines schleswig-holsteinischen Kinderarztes an einem zweijährigen Jungen hat das Kieler Landgericht den Mediziner grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Die Höhe der Ansprüche des heute Siebenjährigen, dem wegen einer Fehldiagnose Beine und Fingerglieder amputiert werden mussten, müssten in weiteren Verhandlungen ermittelt werden, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Hans-Rudolf Stein.

Die Familie des Jungen fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens einer Million Euro. Der Arzt aus Neumünster und dessen Haftpflichtversicherung bestreiten einen Kunstfehler. Sie können den Richterspruch mit Berufung anfechten.

Das Kind war vor fünf Jahren Notfallpatient des Mediziners, der statt einer Hirnhautentzündung nur einen Magen-Darm-Infekt diagnostizierte. Der damals zweijährige Junge erlitt eine schwere Sepsis. Ärzte der Uniklinik Lübeck kämpften zwei Monate um das Leben des Kindes. Um den Jungen zu retten, mussten Beine und Fingerglieder amputiert werden.

 

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