Religionsfreiheit

Kinderärzte kritisieren Beschneidungsgesetz

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Der Kinderärzteverband hat die vom Bundeskabinett beschlossene Regelung zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen kritisiert. „Beim vorliegenden Gesetzentwurf werden Grundrechte von Kindern missachtet, das ist katastrophal“, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann. Es mache den Verband sehr betroffen, dass das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland nur drittrangig sei, das Elternrecht und die Religionsfreiheit dagegen vorrangig.

Das Bundeskabinett hatte Gesetzespläne auf den Weg gebracht, wonach der Eingriff in Deutschland erlaubt bleiben soll. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind wenn nötig eine Betäubung bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über gesundheitliche Risiken aufklären lassen. Zudem darf das Kindeswohl nicht gefährdet sein.

Hartmann kündigte an, man werde sich dafür einsetzen, dass der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit findet. „Es ist für uns Kinder- und Jugendärzte unbegreiflich, dass man mit solch religiös motivierten Eingriffen nicht abwarten kann, bis ein Kind in einem Alter ist, in dem es selbst entscheiden kann, ob es dieses Ritual an seinem Körper vornehmen lassen möchte oder nicht.“ In Deutschland sind Jugendliche mit 14 Jahren religionsmündig.

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