Bundesfinanzhof

Keine Steuer auf Samenspende

, Uhr

Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtungen nach Medienangaben künftig von der Steuer absetzen. Das gelte sogar dann, wenn die Spermien von einer Samenbank kämen, berichtet der Spiegel. Der Bundesfinanzhof habe der Klage eines Paares stattgegeben, das 21.345 Euro für eine künstliche Befruchtung gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe.

Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine fehlende Körperfunktion des Ehemannes ersetze.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Weiteres
Gematik hat noch „viel Arbeit vor sich“
ePA: Ärzte begrüßen „sanften“ Start»
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
ePA: Fortschritt oder Flickwerk?»
„Ungeplant hohe Behandlungsaktivität“
US-Krankenversicherer mit Gewinneinbruch»
„Je höher der Zoll, desto schneller kommen sie“
Bislang ausgenommen: Trump plant Zölle auf Pharma-Produkte»