AOK-Pflegeheimnavigator

Keine Risiko-Hinweise für Heime APOTHEKE ADHOC, 31.05.2011 11:30 Uhr

Berlin - 

Das von der AOK betriebene Internetportal zur Bewertung von Pflegeheimen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin rechtswidrig. Im „AOK-Pflegeheimnavigator“ werden schlecht bewertete Heime mit Warnhinweisen veröffentlicht. Zudem werden die Heime nach so genannten „Risikokriterien“ sortiert. Diese besondere Hervorhebung dieser Negativfaktoren ist nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht zulässig.

Im Juli 2009 wurden die so genannten Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) verabschiedet, die Kassen und Pflegeeinrichtung zur Veröffentlichung der regelmäßigen Qualitätsprüfungen verpflichten. Ende 2009 wurden die ersten „Pflegenoten“ veröffentlicht.

Gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hatte ein Heimträger gegen die Veröffentlichungen der AOK geklagt. Das Sozialgericht Berlin kam zu der Auffassung, dass die Darstellungen des „Pflegeheimnavigators“ von der PTV abweichen und somit unzulässig sind. Insbesondere die hervorgehobene Darstellung der Risikokriterien sei rechtswidrig, so die Begründung des Gerichts. Haften müssen nun aller Landesverbände der Pflegekassen, „weil sie die Veröffentlichung entsprechend der PTV als gemeinschaftliche Verpflichtung sicherzustellen haben“, so das Gericht.