Krankenhausbehandlung

Keine Mindestdauer für Kliniktarif APOTHEKE ADHOC, 21.09.2011 14:09 Uhr

Berlin - 

Krankenkassen können zur Zahlung einer stationären Krankenhausbehandlung auch dann verpflichtet werden, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in der Klinik war. Dies hat das Sozialgericht Hamburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25. Juli entschieden. Maßgeblich für eine stationäre Behandlung sei nicht die Aufenthaltsdauer, sondern die typisch intensive, aktive und fortdauernde ärztliche Betreuung oder Pflege.

Im Fall einer Patientin, die weniger als einen Tag im Krankenhaus war, wollte ihre Krankenkasse nur die geringeren Kosten für eine ambulante Versorgung bezahlen. Die Frau war nachts mit kolikartigen Schmerzen eingeliefert worden. Nach mehreren Untersuchungen konnte die Patientin die Klinik am darauffolgenden Tag wieder verlassen.

Die Krankenkasse hatte argumentiert, ein Patient müsse Tag und Nacht im Krankenhaus verbringen, damit von einer stationären Behandlung gesprochen werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Krankenkasse kann beim Landessozialgericht Berufung einlegen.