Medizinskandal

Keine Bewährung für „Zitronensaft“-Arzt

, Uhr
Berlin -

Ein Arzt aus Wegberg bei Mönchengladbach wird nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden. Der Mediziner war zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden, weil er nicht indizierte medizinsiche Eingriffe vorgenommen, die Patienten teilweise nicht über die Eingriffe aufgeklärt und nicht anerkannte Methoden angewendet hatte. Unter anderem hatte er Operationswunden und Geschwüre mit frisch gepresstem Zitronensaft behandelt.

 

Weil ihm die lange Verfahrensdauer auf seine Haftstrafe angerechnet wurde, konnte der Verurteilte bereits im Dezember Antrag auf Bewährung einreichen. In erster Instanz hatte er Erfolg, nun revidierte das OLG den Beschluss des Landgerichts Bonn.

Der Verurteilte habe „in einer Mischung aus Selbstüberschätzung, überforderung und Blindheit gegenüber den Belangen seiner Patienten gehandelt“, so die Richter des OLG. Ein persönlicher Beitrag des Mediziners zur Schadenswiedergutmachung sei nicht erkennbar. Der Arzt habe seine Berufspflichten „in vielfacher Weise grob verletzt“ und den Tod von vier Patienten verursacht.

Sein Verhalten sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Arztberufes ernstlich zu beschädigen“, so das OLG weiter. Eine vorzeitige Entlassung wäre daher für die Allgemeinheit unverständlich. Der Beschluss ist rechtskräftig.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte