Mit seinem Versuch, das Potenzmittel Viagra auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, ist ein Diabetiker beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde als unzulässig ab, weil seine Anwältin die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend begründet habe.
In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss machte eine Kammer des Ersten Senats deutlich, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen auch nach wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden darf. „Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist“, heißt es in dem Beschluss.
Der Mann hatte die Kosten für Viagra bis Ende 2003 vom Bundessozialgericht zugebilligt bekommen. Seit der Gesundheitsreform von 2004 zahlt seine Kasse nicht mehr, weil damals Mittel gegen Potenzstörungen aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen worden waren. Laut Bundesverfassungsgericht hätte der Beschwerdeführer aufzeigen müssen, warum der Gesetzgeber damit seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben soll.
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