Krankenakte

Kein Recht auf Akteneinsicht

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Patienten haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Einblick in ihre Krankenakte. Ein Arzt braucht in begründeten Fällen Kopien der Behandlungsunterlagen nur an den nachbehandelnden Arzt weiterzureichen. Das hat das Landgericht Bremen in einem Fall entschieden, auf den die in Neu-Isenburg erscheinende „Ärzte Zeitung“ hinweist. In dem Fall wollte eine Patientin von ihrem einstigen Psychotherapeuten ihre Akten haben, um einen Prozess gegen ihn wegen eines möglichen Behandlungsfehlers vorzubereiten.

Der Arzt wurde zwar dazu verurteilt, die Unterlagen herauszugeben - aber nur an den nachbehandelnden Mediziner. Das Gericht erlaubte dem Beklagten außerdem, seine subjektiven Wahrnehmungen zu schwärzen. Das sollte verhindern, dass sich die psychische Situation der Frau durch die Einsicht in die Krankenakte womöglich verschlechtert. Die Richter argumentierten, der weiterbehandelnde Arzt könne entscheiden, was er der Frau gefahrlos zugänglich macht.

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