Haftanstalten

Kein Rauchverbot im Gefängnis

, Uhr

Ein generelles Rauchverbot für psychisch kranke Straftäter im so genannten Maßregelvollzug ist unzulässig. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) eine Rechtsbeschwerde des Leiters der Klinik für Forensische Psychiatrie im nordhessischen Haina verworfen. Der Anstaltsleiter hatte für die gesamte Klinik einschließlich Innenhöfen und Freiflächen ein Rauchverbot verhängt und sich dabei auf das hessische Nichtraucherschutzgesetz berufen.

Darüber hatten sich Häftlinge bei der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Marburg beschwert. Diese gab den Insassen Recht und hob die Anordnung auf. Dagegen wiederum legte der Klinikleiter Rechtsbeschwerde ein. Das OLG entschied, dass das Nichtraucherschutzgesetz keine Grundlage für ein generelles Rauchverbot sei.

Wer in einem Einzelzimmer lebe, müsse dort rauchen dürfen. Für Bewohner von Mehrbettzimmern sei auf der Station ein Raucherzimmer einzurichten. Außerdem habe die Klinik den Tabakkonsum im Freien zu gestatten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte