Die Vergabe von Plätzen für ein Medizinstudium nach Wartezeit soll nach dem Willen der Bundesländer wegfallen. Die Abiturnoten sollen aber weiterhin ausschlaggebend dafür sein, wer ein Studium im Fach Humanmedizin beginnen darf.
Darauf haben sich die Länder während der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt geeinigt. Die Beschlüsse der KMK sind für die Länder nicht bindend. Mindestens 20 Prozent der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden. Die Länder reagieren damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres.
Karlsruhe hatte damals entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Das Gericht monierte auch, dass die Abiturnoten in den Ländern annähernd vergleichbar sein müssten. Dafür soll laut KMK zunächst ein Ausgleichsmechanismus greifen – solange, bis die Vergleichbarkeit auf politischem Weg hergestellt wurde.
Neben den Abiturnoten sollen nach dem Willen der Länder künftig noch zwei weitere „eignungsbasierte“ Kriterien bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen eine Rolle spielen. Welche das sind und welches Gewicht sie beim Vergabeverfahren haben werden, soll noch in diesem Jahr geklärt werden. Ob die Wartezeit in anderen Quoten berücksichtigt werden kann, soll geprüft werden.
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