Krankenkassen

Kein Joint auf Rezept

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Die Krankenkassen lehnen die Vergabe von Cannabis oder Cannabisprodukten auf Rezept ab. Die Verordnung und Anwendung von Stoffen sei abzulehnen, bevor etwa deren Nutzen hinreichend geprüft sei, heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands für den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Der Ausschuss befasst sich an diesem Mittwoch in einer Sachverständigenanhörung mit Anträgen der Grünen- und der Linksfraktion, die eine erleichterte medizinische Verwendung von Cannabis beziehungsweise eine Freigabe zum Ziel haben.

Der GKV-Spitzenverband betont, ein Unterlaufen des erforderlichen Nutzennachweises für Cannabiszubereitungen sei medizinisch-wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. In den Anträgen von Grünen- und Linksfraktion wird darauf verwiesen, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie etwa HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen und Krebs Linderung für betroffene Patienten bewirke.

Die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche Schmerzliga und zwölf weitere medizinische Organisationen fordern in der „Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten“ ebenfalls, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol von den Kassen erstattet wird, wenn ein Therapieversuch aufgrund der Ergebnisse klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber solle zudem Schwerkranke, die Cannabis zu therapeutischen Zwecken verwenden vor einer Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztlichen Empfehlung vorliegt. Der medizinische Nutzen von Cannabinoiden sei heute bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten, schreiben die Verbände.

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