Wettbewerbszentrale

Kein Gewinnspiel für Brust-OP

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Die Wettbewerbszentrale hat mit Erfolg eine Diskothek in Celle abgemahnt: Die Betreiber und die vermittelnde Agentur haben sich verpflichtet, keine Schönheitsoperation zu verlosen. Die Disko wollte ursprünglich am 22. November unter 30 Bewerberinnen eine Brustvergrößerung verlosen.

„In Deutschland darf für Operationen nicht mit Preisausschreiben oder Verlosungen geworben werden“, erklärte Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Zwar seien Gewinnspiele grundsätzlich zulässig. „Im Bereich des Gesundheitswesens gilt jedoch zum Schutze der Menschen ein strengerer Maßstab, weshalb Operationen einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen“, so Köber weiter.

Der vorliegende Fall der Verlosung einer Operation ist laut Wettbewerbszentrale aber kein Einzelfall: Bereits in der Vergangenheit wurden Verlosungen von Operationen untersagt. Derzeit prüft die Zentrale einen Fall, der die Verlosung von Augen-Lasikbehandlungen betrifft.

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