Entschädigungszahlungen

Kein "Gewaltopfer" wegen Contergan

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Contergan-Geschädigte gelten nicht als Gewaltopfer. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Betroffenen können deshalb keine Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen.

Mit dieser Entscheidung bestätigte der 10. Senat einen Beschluss des Kölner Sozialgerichts, das einen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte. Die 1961 in München geborene und in Köln lebende Klägerin war durch das Schlaf- und Beruhigungsmittel „Contergan“ des Arzneimittelherstellers Grünenthal im Mutterleib geschädigt worden. Sie erhält bereits Rentenleistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz und klagt derzeit auf weitere Entschädigung nach dem OEG.

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