KV prüft Abrechnung

Kein Geld ohne Daten: Apotheker verzweifelt an Schnelltestportal

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Berlin -

Knapp ein Jahr nach dem Start der Bürgertests häufen sich Probleme mit der Abrechnung. In Sachsen kontrolliert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nach eigenen Angaben derzeit stichprobenartig 1 Prozent aller Teststellen. Auch Apotheker Dr. Mohammed Radman aus Leipzig hat es getroffen. Er ist verzweifelt, weil er die geforderten Daten nicht beibringen kann – und im schlimmsten Fall kein Geld sehen wird.

Radman gehört nicht zu den Betreibern der großen Testzentren. In seiner Humanitas-Apotheke in Leipzig testet er gerade einmal eine Stunde am Tag. „Ich möchte diesen Service meinen Kunden anbieten, die nicht in eins der großen Testzentren gehen können.“ Umso erstaunter war er, dass ausgerechnet seine Apotheke für die stichprobenartige Kontrolle herangezogen wurde.

Nachdem er am 22. Dezember angeschrieben wurde, schickte er die geforderten Unterlagen am Montag nach Weihnachten per Mail, inklusive Rechnung für die eingekauften Tests sowie Anbindungsvertrag mit T-Systems zur Corona-WarnApp (CWA). Anfang Januar bekam er die Antwort, dass dies aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig sei, er solle die Unterlagen bitte per Post oder als Datenträger zur Verfügung stellen.

Also schickte Radman die Informationen noch einmal per Post. Doch die eingereichten Unterlagen wurden nur teilweise akzeptiert. Moniert wurde unter anderem, dass sie keine Angaben zur getesteten Person sowie zum „Testungsgrund“ nach §§ 2 bis 4b TestV enthalten – also ob es sich etwa um einen Bürgertest, eine Kontaktperson oder einen Ausbruch handelte. Laut Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müsse die Dokumentation mindestens 10 Prozent aller im Abrechnungszeitraum durchgeführten Testungen umfassen, wenigstens aber 50 Vorgänge.

Laut § 7a TestV haben die KVen stichprobenartig oder auch bei Veranlassung „gezielte vertiefte Prüfungen der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen unter Einbeziehung der lokalen Dokumentation“ durchzuführen. Dabei haben die Teststellen „auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zu übersenden, die für die Prüfung erforderlich sind“. Hierzu zählt insbesondere die Auftrags- und Leistungsdokumentation – unter anderem „der Vorname, der Familienname, das Geburtsdatum und die Anschrift der getesteten Person, die Art der Leistung, der Testgrund nach den §§ 2 bis 4b, der Tag, die Uhrzeit, das Ergebnis der Testung und der Mitteilungsweg an die getestete Person“.

Radman ist verzweifelt, denn er kann die gewünschten Daten gar nicht liefern. Wie viele Kolleg:innen nutzt er das Schnelltestportal der Telekom: Er gibt die persönlichen Daten des Kunden in eine Maske ein, einschließlich der Bestätigung, dass die Datenschutzhinweise ausgehändigt wurden. Unterschreiben müssen die Kunden bei ihm nichts, daher werden auch keine Belege ausgedruckt oder abgeheftet.

Zwar kann er im Backend des Portals unter „Auswertungen“ die für die Abrechnung erforderliche Dokumentation ziehen, diese enthält aber gemäß § 7 TestV keinen Bezug zu den getesteten Personen. Auf seine Nachfrage teilte die Telekom ihm mit, dass man ihm nicht helfen könne: „Auch wir kommen leider nicht ohne Weiteres an Ihre Daten ran. Diese liegen verschlüsselt auf dem Server. Die Entschlüsselung dürfen wir nur nach Aufforderung durch das BMG vornehmen“, teilte ihm sein Ansprechpartner mit. „Wir sind aber bereits im Gespräch mit unserem Auftraggeber, ob die Auswertung über vorhergehende Monate implementiert werden soll.“

Keine Eingabefelder

Doch selbst wenn er die Informationen zu den getesteten Personen doch noch zusammentragen könne, scheitere er zwangsläufig an den geforderten Auskünften zum Anlass des Tests, so Radmann: „Für diese Angaben existieren keine Felder in der Eingabemaske des Schnellportals.“

Erschwerend kommt in seinem Fall hinzu, dass Anfang November die Bürgertests vorübergehend nur für bestimmte Kund:innen kostenfrei durchgeführt wurden, etwa Schwangere und Kinder. Alle anderen Kund:innen mussten selbst bezahlen. „Natürlich habe ich mir den Mutterpass zeigen lassen. Aber ich darf ihn weder abfotografieren, noch kann ich dazu etwas im Schnelltestportal eingeben. Diese Informationen sind einfach nicht erfasst worden.“

Was ihn besonders ärgert, ist die Tatsache, dass das Schnelltestportal zwar von Bundesgesundheitsministerium (BMG), Robert Koch-Institut (RKI) und den Gesundheitsämtern anerkannt sei, aber bei der nachträglichen Prüfung praktisch nicht akzeptiert werde. Er will seine Kolleg:innen warnen: „Die Apotheken, die dieses Portal nutzen, haben offenbar ein Problem mit der KV Sachsen. Denn die Vergütung wird solange zurückgehalten, bis die Prüfung abgeschlossen ist.“ In seiner Apotheke wurden im Monat November nur 229 Testungen durchgeführt. „Es gibt Einrichtungen mit anderen Dimensionen.“

Immerhin: Bei der KV ist das Thema mittlerweile bekannt: „Wir können Ihnen bestätigen, dass diese Problematik auch der KV Sachsen bekannt ist, und wir hoffen, dass sich hierfür alsbald eine Lösung findet.“

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