GKV-Versicherte

Kein Budget für Zahnbehandlungen

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Zahlreiche Kassenpatienten bekommen nach einem Bericht der Bild-Zeitung in diesem Jahr außer in Notfällen keinen Termin mehr beim Zahnarzt. Wie das Blatt unter Berufung auf die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt, verschieben viele Mediziner die Behandlungen ihrer Patienten auf das neue Jahr.

Der Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte der Zeitung: „In fast allen Bundesländern müssen gesetzlich Versicherte bei bestimmten Kassen bis Jahresende mit Einschränkungen rechnen.“ Die Budgets für Zahnbehandlungen seien aufgebraucht. Viele Mediziner arbeiteten bereits auf eigene Kosten. Notfälle wie beispielsweise akute Zahnschmerzen würden aber weiterhin behandelt.

Betroffen von den Einschränkungen sind laut „Bild“-Zeitung unter anderem Versicherte der AOK Berlin und Brandenburg sowie der Bundesknappschaft in Bayern. Auch der größte Teil der mehr als fünf Millionen Versicherten der Innungskrankenkassen (IKK) müsse damit rechnen, erst im kommenden Jahr wieder Zahnarzttermine zu bekommen.

Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Krankenkassen reagierten mit Unverständnis. „Alle Kassenzahnärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten umfassend zu behandeln“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr (FDP). „Es ist die gesetzliche Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dies sicherzustellen.“ Werde eine Behandlung verweigert, sollten sich die Versicherten an ihre Kasse wenden oder an die Sozialministerien der Länder. „Das sind die zuständigen Aufsichtsbehörden.“

„Unverantwortlich ist es, dass Zahnärztefunktionäre die Ängste von Patienten schüren, nur um eigenen Honorarforderungen im Zuge der aktuellen Reformdebatte Nachdruck zu geben“, so eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Das Geld der Kassen für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen reiche, betonte die Sprecherin. Offenbar versage das interne Verteilungsmanagement. „Jeder weiß, dass ein Jahr zwölf Monate hat, da kann man nicht das gesamte Jahresbudget bereits innerhalb der ersten neun Monate verbrauchen.“ Zahnärzte, die Behandlungen verweigern, verhielten sich nicht gesetzeskonform. Versicherten sollten sich an ihre Kasse wenden.

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