Baden-Württemberg

Kein Alkohol nach 22 Uhr

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Das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol in Baden-Württemberg bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Das zeitlich von 22.00 bis 5.00 Uhr begrenzte Verbot verletze nicht die Verfassungsrechte der Tankstellen und Kioske, teilte das Gericht mit.

Ziel der am 1. März in Kraft getretenen Regelung sei es, Szenetreffs auszutrocknen, wo sich vor allem junge Leute betrinken. Der Schutz der Allgemeinheit vor Alkoholmissbrauch sowie dadurch bedingte Straftaten und Gesundheitsgefahren seien höher einzustufen als die Verkaufsargumente der Kläger.

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