Offiziellen Statistiken zufolge verdient ein durchschnittlicher Kassenarzt 5500 Euro im Monat. Für die Lobbyisten der Mediziner gelten andere Dimensionen: Obwohl die Funktionäre im vergangenen Jahr mehrfach wegen ihrer Gehälter in die Kritik gerieten, konnten einige ihre Einkünfte sogar steigern. Spitzenverdiener bleibt Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mit 320.000 Euro im Jahr.
Köhler hatte bis vergangenen Mai noch 350.000 Euro verdient. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte die Höhe des Gehalts jedoch kritisiert. Köhler empfand dies als eine „verzerrte Diskussion“, lenkte dann aber ein. Seine Stellvertreterin Dr. Regina Feldmann kommt auf ein Grundgehalt von 300.000 Euro.
Bei der KV Bayern stieg das jährliche Honorar von Vorstandschef Dr. Wolfgang Krombholz binnen eines Jahres um mehr als 8000 Euro auf 257.360 Euro. Es folgt der Chef der niedersächsischen Kassenärzte, Dr. Mark Barjenbruch, der auf 250.000 Euro kommt. Jeweils 248.000 Euro im Jahr bekommen die beiden Vorstände der KV Nordrhein.
Auch die obersten Zahnärzte erreichen Bezüge in ähnlicher Dimension. So stiegen Grundvergütung und variable Bestandteile beim Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, von 283.211 Euro auf 300.762 Euro. Auffällig ist etwa ein Posten wie 32.550 Euro Kilometerpauschale für den Vorstandschef der niedersächsischen Kassenzahnärztlichen Vereinigung – rechnerisch jeden Tag im Jahr 89 Euro.
Wie die „Ärzte Zeitung“ anhand der Veröffentlichung herausstellte, kommen bei einzelnen Vorständen noch weitere Posten dazu – etwa eine Praxisorganisations-Pauschale. In manchen KVen ist auch die private Nutzung des Dienstwagens erlaubt. 14 der 17 KV-Vorstände arbeiten zudem noch in ihrer Praxis.
Für Schlagzeilen hatte zuletzt die KV Berlin gesorgt. Drei Vorstände hatten ein Übergangsgeld von jeweils 183.000 Euro bekommen, obwohl sie wiedergewählt worden waren. Ihr Anwalt begründete dies damit, dass das Gehalt nur maßvoll erhöht worden sei. Der Berliner Gesundheitssenat verlangte eine Rückzahlung, wogegen die Kassenärzte klagten. Sie zogen die Klage dann aber zurück und kamen so einem Urteil zuvor.
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