Kassenleistung

Glaukom-Früherkennung bei begründetem Verdacht

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Augenärzte bieten eine spezielle Untersuchung an, die Hinweise auf die Entstehung eines Grünen Stars geben kann. Hat ein Patient aber keine Beschwerden und gehört er auch in keine Risikogruppe für die auch Glaukom genannte Augenkrankheit, so muss er diese Früherkennung selbst bezahlen.

Denn wissenschaftlich ist nicht belegt, dass die Untersuchung in diesem Fall sinnvoll ist, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gibt es jedoch einen begründeten Verdacht, so übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchungskosten.

Ein begründeter Verdacht liegt zum Beispiel vor, wenn der Patient schlecht sieht oder dauerhaft Medikamente bekommt, die die Entstehung eines Glaukoms begünstigen können. Die Verbraucherzentrale rät Patienten dazu, ruhig danach zu fragen, ob die Kasse die Früherkennung in ihrem Fall bezahlt. Ein Glaukom kann zur erheblichen Minderung der Sehfähigkeit und bis zur Erblindung des Auges führen.

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