Landgericht Flensburg

Kassenbetrug und Drogenhandel: Apotheker und Arzt vor Gericht

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Berlin -

In Flensburg beginnt in zwei Monaten ein spektakulärer Gerichtsprozess: Ab dem 20. März stehen ein Apotheker und ein Arzt aus Husum vor Gericht, weil sie sich im großen Stil durch Abrechnungsbetrug und Drogengeschäfte bereichert haben sollen. Es geht um einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro. Der Prozess hat fast zwei Jahre auf sich warten lassen.

Die beiden Angeklagten sollen mindestens von 2009 bis 2011 ihre Betrugsmasche durchgezogen haben. Dabei soll der Mediziner in 50 Fällen Privatrezepte für Substitutionsmittel ausgestellt haben, die der Apotheker dann in die Praxis geliefert habe. Als Gegenleistung erhielt der Pharmazeut keine Bezahlung, sondern Kassenrezepte für hochpreisige Medikamente. Der Schaden bei dieser Betrugsmasche liegt laut Anklageschrift bei über 200.000 Euro.

Der Apotheker soll in 1500 Fällen Betäubungsmittel abgegeben haben, obwohl er wusste, dass dies medizinisch nicht angezeigt war. Dem Arzt wird vorgeworfen, über seine Patienten Substitutionsmittel abgerechnet zu haben, ohne dass diese davon wussten. Seine Zulassung als Substitutionsmediziner soll ihm dafür die Plattform geboten haben.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) schätzte vor zwei Jahren, dass der Schaden über die illegalen Abrechnungen eine Größenordnung von 1,26 Millionen Euro haben dürfte. Zu den Substanzen, mit denen der Angeklagte gehandelt haben soll, zählen Ritalin, Methaddict, Methadonlösung, Subutex und (L-)Polamidon.

Der Apotheker war schon vor dem jetzigen Verfahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits 2015 war er zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden, weil er manipulierte Rezepte eines Arztes beliefert hatte, der aus seinem Haus heraus einen florierenden Drogenhandel betrieben hatte. Dabei ging es um 142 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Ansicht des Gerichtes hätte der Apotheker erkennen müssen, dass diese Rezepte nicht in Verbindung mit einer korrekten Drogentherapie gestanden hatten. Denn der Apotheker sei kein Erfüllungsgehilfe des Arztes, er habe selber eine formale und inhaltliche Prüfpflicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem hatte der Apotheker auch 20 Kilogramm Lidocain verkauft, das in der Dealerszene zum Strecken von Heroin und Kokain benutzt wird. Weil der Apotheker selber nicht initiativ gehandelt hatte und keinerlei finanziellen Vorteil hatte, sah das Gericht 2015 von einem Berufsverbot ab. Eine angestellte PTA kam ohne Strafe davon.

Sowohl der Arzt als auch der Apotheker sind derzeit auf freiem Fuß, weil gegen sie keine Haftgründe vorliegen, also keine Verdunkelungs-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr.

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