GKV-Leistungen

Kassen zahlen Ernährungsberatung dpa, 13.09.2010 13:26 Uhr

Berlin - 

Wer aus gesundheitlichen Gründen abnehmen möchte, kann sich dabei von seiner Krankenkasse helfen lassen. Darauf machte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam. Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine Ernährungsberatung oder einen Ernährungskurs.

Dazu müssen einige Vorgaben beachtet werden: Die Kurse müssen Elemente der Ernährungsumstellung und Bewegung enthalten, die Berater bestimmte Qualifikationen haben. Die Kurse bieten entweder die Kassen selbst oder Dritte an.

Die Kassen fördern zur Vorbeugung solche Angebote nach Paragraf 20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Bei chronischen Erkrankungen, etwa einer erblichen Fettstoffwechselstörung, sind ergänzende Leistungen nach Paragraf 43 SGB V möglich. Dafür ist allerdings eine ärztliche Verordnung nötig. Außerdem sollte die Kasse informiert sein, bevor der Patient den ersten Termin bei der Ernährungsberatung wahrnimmt.