Krankentransport

Kasse zahlt Feuerwehreinsatz

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Kann ein Patient seine Wohnung vor der Fahrt ins Krankenhaus nur mit Hilfe der Feuerwehr verlassen, müssen Krankenkassen die Transportkosten übernehmen. Das Landessozialgericht in Halle entschied, dass es sich dabei um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung handelt.

Das Gericht urteilte damit zugunsten eines Versicherten, der mehrmals mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Wegen seines starken Übergewichts konnte er seine Wohnung im ersten Stock aber nicht allein verlassen, sondern nur mit Hilfe von Feuerwehrmännern. Sie holten den Mann mittels Trage und Drehleiter aus der Wohnung und brachten ihn auch wieder zurück. Die Kasse wollte die Kosten zunächst nicht übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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